Unternehmensberatung


Was Sie tun müssen, damit Sie nie zu Ihrem Geld kommen ... :-)

1. Fragen Sie Ihre Kunden nie nach Namen, Anschrift oder korrekten Firmenbezeichnungen. Sie wissen ja, an wen Sie geliefert haben. Nur so bleibt Ihrem Kunden die Möglichkeit gewahrt, den Erhalt der Lieferung abzustreiten, gerichtliche Ladungen nicht entgegenzunehmen; nur so gelingt es, Briefträger zu weiten und erfolglosen Wanderschaften zu veranlassen; nur so können Sie sichergehen, daß allfällige Mahnungen oder Klagen als unzustellbar zurückgehen.

2. Fragen Sie Einkäufer oder Besteller nie nach Ihrem Namen oder Ihrer Funktion im Unternehmen. Vertrauen Sie einfach darauf, daß der Besteller das darf was er tut und daß er Ihnen ehrlich sagt für wen er arbeitet.

3. Sparen Sie sich das Geld für allgemeine Geschäftsbedingungen. Gerichtsstand ist meist der Standort des Schuldners. Sie wahren sich auf diese Weise die Möglichkeit, die Welt kennenzulernen.

4. Wenn Sie hohe Forderungen gegen Gesellschaften haben, belassen Sie es dabei. Nur Banken verlangen bei der Vergabe von Kredite auch die Persönliche Haftung von Geschäftsführern oder Gesellschaftern.

5. Prüfen Sie die Angaben Ihrer Kunden nie nach. Das erhöht die Spannung.

6. Bestehen Sie nicht auf Barzahlung oder Teilbarzahlung. Das ist feige. Wenn Sie regelmäßige Leistungen erbringen, lassen Sie besser "große Brocken" anwachsen. Die Liquiditätsbelastung Ihres Kunden ist nicht Ihr Problem.

7. Verzichten Sie auf ein innerbetriebliches Mahnsystem. Der Kunde wird schon zahlen.

8. Keine Mahnungen! Mahnen Sie Ihre Außenstände nicht ein! Liefern Sie weiter! Der Kunde könnte bei jemand anderen einkaufen ohne zu zahlen.

9. Klagen Sie Ihre Außenstände nie ein. Ihr Ruf als gütiger und großzügiger Kaufmann wird wachsen.

10. Wenn Sie schon einen Rechtsanwalt mit der Klage beauftragen, dann möglichst spät. Nur so können wirklich hohe Kosten anfallen. So steigt auch die Möglichkeit, daß Ihr Schuldner wirklich bankrott ist und Sie durch die Finger schauen.

11. Wenn Sie Zweifel an diesen Grundsätzen befallen sollten, sagen Sie sich laut vor: "Das kann mir nicht passieren!" und beginnen Sie bei Punkt 1.

PS: Sollten sie Rechnungen bar bezahlen, bestehen Sie bitte nicht auf eine Quittung. Das ist kleinlich. Sie wissen ja, daß Sie bezahlt haben und beweisen werden Sie es schon nicht müssen.

Anwaltskanzlei Unterweger, Buchfeldgasse 19a, A-1080 Wien, www.unterweger.co.at