Umweltrecht


Wissenschaft und Umwelt Interdisziplinär, Verbaute Zukunft, 12/2009, 186


Österreich - eine Oligarchie von Baukonzernen mit angeschlossener Republik
Josef Unterweger


Bereits in den 1980er-Jahren stellte der österreichische Journalist, Autor und politische Aktivist Günther Nenning fest, in seinem Land würden die Interessen der Baukonzerne dominieren.
Seit dieser Feststellung haben Konzerne ihre dominante Stellung vertieft, verfeinert und zur Oligarchie ausgebaut.

Oligarchie

Diese Oligarchie besteht aus den Konzernen des Hoch- und Tiefbaus und der baustofferzeugenden Industrie samt ihren Tochterunternehmungen - insbesondere im Bereich der Immobilienerschließung und -verwertung - sowie Banken, die wesentliche Anteile an Baukonzernen halten und diese finanzieren. Sie wird ergänzt durch politische Parteien und deren Personal.
Mithilfe der regierenden Parteien gelang es, Interessen zu homogenisieren und die Beziehungen zwischen Banken, Konzernen der Bauwirtschaft sowie politischen Parteien - insbesondere durch gegenseitige Verflechtung - zu verstärken.
Diese Oligarchie ist in der Lage, Gesetze nach ihrem Geschmack zu erstellen und beschließen zu lassen.
Sie ist auch in der Lage, Projekte vorzuschlagen und durchzusetzen, die den Bedürfnissen der Oligarchie angepasst und auf deren Möglichkeiten maßgeschneidert sind. Die Oligarchie findet ihre Grenzen nur dort, wo die Macht des Geldes endet.
De facto gibt es keine Kontrolle von außen.

Jeder mit Jedem

Die gegenseitige Durchdringung und personelle Verflechtung im Bereich Banken, Bau, Immobilien und Politik ist notorisch und wird - wie im Medienbereich - von keiner Kartellbehörde behindert.
Bei der österreichischen Form der Privatisierung bislang im öffentlichen Eigentum stehender Unternehmungen wurden diese in ihre Einzelteile filetiert. Diese Filetierung schuf neue Unternehmen und vervielfachte den Personalbedarf an Leitungsorganen und damit die zu vergebenden Posten - aber auch die Personalkosten im Führungsbereich.
Diese neu geschaffenen Posten wurden durch die Regierungsparteien dazu genützt, sie mit Personen der Bauoligarchie zu besetzen. Darüber hinaus wurden Leitungsorgane auftraggebender Unternehmen auch mit Personen besetzt, die vormals in Leitungsgremien der Auftragnehmer saßen. Die Bauoligarchie hat die Vorstände und Aufsichtsräte ihrer Auftraggeber besetzt.

Keine Kontrolle

Der Rechnungshof weist regelmäßig auf Mängel bei der Vergabe von Aufträgen, bei der Abrechnung von Großprojekten oder auf fehlerhafte und verschwenderische Postenbesetzungen hin. Negative Folgen für die Bauoligarchie hat dies nicht.
Die Justiz wird dann tätig, wenn ihr Ermittlungen vorgelegt werden, die ihr Einschreiten ermöglichen. Ermittlungen erfolgen durch die Staatsanwaltschaft, die sich der Polizei bedient. Sowohl Staatsanwaltschaft wie auch Polizei sind weisungsgebunden.
Wenn aber keine Untersuchung erfolgt, weil keine erfolgen darf oder die Ermittlungsbehörden für diese Ermittlungen keine Kapazitäten haben, können der Justiz keine Ermittlungsergebnisse vorgelegt werden und kann diese auch nicht tätig werden.
Dort, wo es Verfahren gibt, sind diese Verfahren insbesondere gegen "Whistleblower", Informanten, oder kleine Fische gerichtet. Verfahren gegen die Oligarchie gibt es nicht, weil es keine Ermittlungsergebnisse gibt. Ermittlungsergebnisse gibt es keine weil die Ermittler weisungsgebunden sind.
Eine effektive Kontrolle aus dem Bereich der Exekutive ist also nicht zu erwarten. Weil diese weisungsgebunden ist, ist sie unfähig zur Kontrolle der Weisungsgeber. Dieser Mangel wird insbesondere dadurch verschärft, dass die Besetzung der Behördenspitze durch Parteimitglieder der Regierungsparteien erfolgt, die wiederum direkt und indirekt an Bauunternehmungen und deren Tochtergesellschaften im Immobilienbereich sowie an Banken, die Bauunternehmungen finanzieren, beteiligt sind. Ermittlungen auf Landesebene unterbleiben schon deshalb, weil hier gegen die eigenen Parteifreunde, gegen die eigene Parteihierarchie und innerhalb der eigenen Partei ermittelt werden müsste.

Maßgeschneiderte Gesetze

Im Sinne des "Bürokratieabbaus" und der "schlanken Verwaltung" werden Gesetze zunehmend von Lobbyisten verfasst. Gesetzesvorschläge werden nicht etwa von der Legislativsektion des Ministeriums erstellt und erarbeitet, sondern von den Rechtsanwälten der Bauoligarchie entsprechend deren Wünschen verfasst, dem Bundesminister vorgelegt, vom Ministerrat durchgewunken und vom Nationalrat abgenickt. Diese Vorgangsweise ist seit den 1990er-Jahren zunehmend zu beobachten und seit der Jahrtausendwende in wirtschaftsrelevanten Bereichen überwiegende Praxis.
Der Vollständigkeit halber sei festgehalten, dass natürlich auch auf Landesebene - etwa bei der Änderung der Bauordnungen - so vorgegangen wird. Prinzipiell möglich ist dies, weil Minister und Nationalräte den Regierungsparteien angehören, die wiederum direkt und indirekt an Bauunternehmungen und deren Tochtergesellschaften, insbesondere aus dem Bereich der Immobilien, aber auch an finanzierenden Banken beteiligt sind...

Projekte nach Geschmack

Große Unternehmungen benötigen große Aufträge. Die Bauoligarchie schafft, plant und lässt sich mit Großprojekten beauftragen. Großprojekte lasten riesige Maschinenparks aus, schaffen die Möglichkeit, die großen Personalreserven zu beschäftigen, und erwirtschaften hohe Skalenerträge.
Die Abrechnung ist unüberschaubar und bietet daher gute Möglichkeiten, direkte und indirekte Parteifinanzierung durchzuführen.
Großprojekte ermöglichen es außerdem, die Parteifinanzierung gebündelt durchzuführen, sodass die vom Projekt profitierenden Parteien entsprechend intransparent alimentiert werden können. Politische Parteien werden dann etwa durch Förderungen finanziert, die von Lobbyorganisationen vergeben werden, aber auch durch die Alimentierung von Parteikadern, indem diesen ein Zubrot als Konsulent oder Kontrollorgan ermöglicht wird. Außerdem können jene Parteikader beschäftigt werden, die ihr Mandat verloren haben.
Großaufträge ermöglichen auch großzügige Inserate in parteinahen Medien. Großprojekte ermöglichen durch ihre Dimensionierung die Ausschaltung von Klein- und Mittelbetrieben, weil sie für diese eben zu groß sind.
Mangels Konkurrenz können diese Projekte völlig sinnfrei sein und frei von Qualität. Eine Hinterfragung von Großprojekten kann durch entsprechend große PR-Maßnahmen leichter abgewendet werden. Die Frage nach der Qualität der Projekte, etwa nach der ökologischen Nachhaltigkeit oder auch bloß der ökonomischen Vernunft, kann durch Hinweis auf die Unvergleichbarkeit des Projektes mit anderen, die sich schon aus der Größenordnung ergäbe, unterbunden werden.

Was ist zu tun?

Grundvoraussetzung für eine Behebung der beschriebenen Missstände - etwa im Sinne einer Ökologisierung des Bauwesens - ist eine Re-Demokratisierung Österreichs. Dazu wird es jedenfalls notwendig sein, eine öffentliche und transparente Kontrolle durch die Justiz, aber auch durch die Verwaltung einzuführen. Eine effiziente Kartellgerichtsbarkeit ist zu errichten.
Die Bezüge der Mandatare und insbesondere auch deren informelle Einnahmen sind offenzulegen. Dies hat für den Bereich des Bundesrates, des Nationalrates, der Landtage, aber auch für den Bereich der Kommunen zu gelten.
Eine Umsetzung dieser Forderungen ist notwendig, aber nicht wahrscheinlich.

Anwaltskanzlei Unterweger, Buchfeldgasse 19a, A-1080 Wien, www.unterweger.co.at