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Kanzleinews 7.4.2026

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Auch bei Zahlungen an den Gläubiger ist eine Bonitätsprüfung empfehlenswert

Wenn der Vertragspartner insolvent ist, müssen allfällige Zahlungen ausschließlich an den Masseverwalter erfolgen. Wird an den Schuldner gezahlt, bleibt die Schuld weiter bestehen - Sie müssen zweimal zahlen.

Der Oberste Gerichtshof hat nunmehr festgestellt, dass es auch Kleinunternehmern zumutbar ist, in die Insolvenzdatei (www.edikte.justiz.gv.ab) Einsicht zu nehmen um festzustellen, ob der Vertragspartner zahlungsunfähig ist.
Dies gilt jedenfalls dann, wenn es sich um eine größere Summe (über 40.000 Euro) in bar handelt, wenn trotz ausständiger Verbesserungsarbeiten und Nichtvorliegens einer Original-Rechnung die Barzahlung täglich urgiert wird.
Wird trotz Insolvenzeröffnung nicht an den Masseverwalter bezahlt, so kann es dazu kommen, dass zweimal gezahlt werden muss. Damit das nicht passiert, wird empfohlen, vor Zahlung in die Ediktsdatei Einsicht zu nehmen.
(OGH 17.02.2011, 2Ob4/11v)
Es ist unsinnig zu glauben, dass es das, was wir nicht denken, nicht geben kann. Und es ist nicht nur überheblich, es ist gefährlich, weil es dazu verleitet, fortgesetzt in die Welt einzugreifen, wo man sie sicher noch gar nicht versteht.
(Zufall, Chaos, Sinn: Rupert Riedl)
Umstellung von Normalzeit auf Sommerzeit am Sonntag, 29. März – die Uhr wird um eine Stunde vorgestellt.
Die mitteleuropäische Sommerzeit beginnt am letzten Sonntag im März. um 2:00 Uhr MEZ, indem die Stundenzählung um eine Stunde von 2:00 Uhr auf 3:00 Uhr vorgestellt wird. Sie endet jeweils am letzten Sonntag im Oktober um 3:00 Uhr MESZ, indem die Stundenzählung um eine Stunde von 3:00 Uhr auf 2:00 Uhr zurückgestellt wird.
Was zu tun ist um Ihre Erben unglücklich zu machen – 10 Tipps
1. Formvorschriften nicht beachten
Formvorschriften sind bürokratisch, langweilig, oldschool, gewöhnlich. Sie sollten am besten nicht beachtet werden.
2. Umständlich bleiben
Warum kurz, knapp, eindeutig? Man kann alles kompliziert sagen, was man auch einfach sagen kann.
3. Haben Sie Mut zur Langatmigkeit.
Schachtelsätze, wenn und aber, falls, falls nicht, dann aber – das bringt Würze in die letztwillige Verfügung und öffnet den Weg zur Interpretation.
4. Testament nicht registrieren lassen.
Testamente werden viel zu oft gefunden. Wenn Sie das Testament nicht registrieren lassen, bleibt die Sache in Schwebe. Wenn dem Ersten, der das Testament findet, das Testament nicht gefällt, dann kann er es unterdrücken und das ist schon der erste Schritt für Ärger.
5. Mehrdeutig bleiben, ein Orakel bilden
Sollen doch die Erben herausfinden, was gemeint ist.
6. Kein Widerruf vorheriger Testamente.
Testamente können jederzeit widerrufen werden. Sie müssen aber nicht widerrufen werden. Dann obliegt es den Erben herauszufinden, ob ein vorhergehendes Testament aufgehoben wurde, ergänzt wurde, teilweise ergänzt wurde, teilweise aufgehoben wurde,…
7. Keine Rechtswahl.
Wir haben früher auch keine Rechtswahl gebraucht. Warum sollten wir dies jetzt tun. Bloß weil sich das Gesetz geändert hat? Das Erbrecht folgt dem letzten Aufenthalt. Wenn der Erblasser in Griechenland den letzten Aufenthalt hatte und keine Rechtswahl getroffen hat, dann wird die Verlassenschaft in Griechenland in griechischer Sprache mit griechischen Steuern und griechischem Erbrecht abgehandelt. Das kann sehr interessant sein.
8. Kein Datum.
Testamente mit unterschiedlichen Inhalten erstellen und nicht datieren. Dies setzt die Erben vor die interessante Aufgabe, festzustellen, was denn nun der letzte Wille ist, welcher der vorletzte oder vorvorletzte und welches Testament welches andere ergänzt, aufhebt, teilweise ergänzt,…
9. Mehrere Testamente abzufassen ist nur dann für die Erben wirklich schlimm, wenn die Testamente ohne Datum sind, ohne Widerruf, jeweils einen anderen Inhalt haben.
10. Widmen Sie den Pflichtteilsberechtigten im Testament ein paar klare Worte und entziehen Sie ihnen den Pflichtteil. Für eine Abrechnung ist es nie zu spät – für bittere Vorwürfe auch nicht. Die Pflichtteilsberechtigten – Ehepartner, Kinder – haben Sie schon zu Lebzeiten genug geärgert. Jetzt sind Sie dran. Jetzt können Sie die Nachwelt ärgern.
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| Anwaltskanzlei Unterweger, Buchfeldgasse 19a, A-1080 Wien, www.unterweger.co.at |
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