Kanzleinews 9.1.2026



Testament – Widerruf durch Scheidung (§ 725 ABGB)
Die Wirksamkeit einer letztwilligen Verfügung endet mit Widerruf. Diese kann ausdrücklich erfolgen, aber auch durch Verlust der Angehörigenstellung.
Mit Auflösung der Ehe, der eingetragenen Partnerschaft oder Lebensgemeinschaft zu Lebzeiten des Erblassers werden die davor errichteten letztwilligen Verfügungen aufgehoben, soweit sie den seinerzeitigen Ehegatten, eingetragenen Partner oder Lebensgefährten betreffen. Dies gilt auch dann, wenn das Verfahren zur Auflösung der Ehe oder eingetragenen Partnerschaft erst eingeleitet worden ist.



Kurt Tucholsky
(* 9. Januar 1890 in Berlin; † 21. Dezember 1935 in Göteborg) war ein deutscher Journalist und Schriftsteller. Er schrieb auch unter den Pseudonymen Kaspar Hauser, Peter Panter, Theobald Tiger und Ignaz Wrobel.



Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch, liebes ABGB, alles Gute zum Geburtstag!

Das ABGB ist seit 1. Jänner 1812 in Kraft. Es ist immer noch seiner Zeit voraus.
§ 16 ABGB hält fest, dass jeder Mensch angeborne, unveräußerliche Rechte, Menschenrechte, hat. Das ist heute immer noch nicht selbstverständlich. Das ABGB verbietet schon 1812 Sklaverei (§ 16 ABGB). Auch da gibt es noch viel zu tun.
Liebes ABGB, bleib kräftig und ein Hort der Vernunft!



Peace for our time

Nach Unterzeichnung des „Münchner Abkommens“ mit Hitler am 30. September 1938, in dem die Tschechoslowakei gezwungen wurde, das Sudetenland an Nazideutschland abzutreten: Neville Chamberlain meinte: „Das ist Friede für unsere Zeit.“
Das war es nicht.



Wenn man nur kauft, was man ganz dringend braucht … Michael Niavarani

„… ist es nicht trotzdem erstaunlich an der ganzen Situation, dass die Wirtschaft zugrunde geht wenn die Menschheit acht Wochen lang sich nur das kauft, was sie wirklich braucht? Ist doch arg, oder? Acht Wochen lang nur Lebensmittel gekauft und was man ganz dringend braucht und die Wirtschaft geht zugrunde …“
(Michael Niavarani in ORF, 8.5.2020, Was gibt es Neues?)



Muster für Energie- und Wärmelieferverträge
Dr. Josef Unterweger, Verlag Österreich, 180 Seiten, ISBN: 978-3-7046-8528-5

Was ist Energielieferung? Das vorliegende Buch ist für die Praxis geschrieben. Es bietet eine Einführung in das Wesen und die Spielarten der Energielieferverträge. Konkrete Vertragsmuster ermöglichen die Umsetzung des Contracting-Geschäftes.
Das vorliegende Buch soll die Umsetzung von Energielieferverträgen erleichtern. Damit soll auch ein Beitrag zum Klimaschutz, zur Senkung des Ausstoßes von Treibhausgasen und zur Minderung der Energieverschwendung geleistet werden.
Energie soll möglichst vernünftig und sparend eingesetzt werden.
Die wesentliche Rechtsprechung der letzten Jahre findet sich im Buch. Fallstricke und Klippen können dadurch vermieden werden. Den Unternehmen wird ermöglicht die Wertschöpfungskette zu verlängern. Dies bedeutet für den Kunden mehr Service, für den Unternehmer erhöhte Nachfrage, eine Verbesserung der Kostensituation und eine Verbesserung der Position gegenüber Mitbewerbern.

https://www.verlagoesterreich.at/muster-fuer-energie-und-waermeliefervertraege-unterweger-978-3-7046-8528-5
Anwaltskanzlei Unterweger, Buchfeldgasse 19a, A-1080 Wien, www.unterweger.co.at