Steuern, Gebühren und Abgaben


Außergewöhnliche Belastung, Mitwirkung, Nachweis

Bei antragsbedürftigen Abgabenbegünstigungen (hier Berücksichtigung außergewöhnlicher Belastungen) kommt dem Erfordernis des Nachweises bzw. der Glaubhaftmachung der Tatbestandsverwirklichung durch den Abgabenpflichtigen gegenüber der amtswegigen Wahrheitsfindung eine erhöhte Bedeutung zu.

VwGH/F 15.09.1999, 93/13/0057

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